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Rechtsgrundsätze der DSGVO

Die DSGVO verlangt, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle sieben in Art. 5 DSGVO aufgeführten Prinzipien befolgt werden:

Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz

Personenbezogene Daten von Personen müssen stets rechtmäßig, fair und transparent behandelt werden. Dazu gehört auch, die Person zu informieren und ihr zu erklären, wie ihre Daten verwendet werden.

Zweckbindung

Personenbezogene Daten, die für einen bestimmten, ausdrücklichen und legitimen Zweck erhoben werden, dürfen nicht für einen neuen, nicht kompatiblen Zweck weiterverarbeitet werden. Die Ausnahmen zu diesem Grundsatz umfassen die Verarbeitung zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, wissenschaftliche oder historische Forschung oder statistische Zwecke.

Datenminimierung

Personenbezogene Daten müssen angemessen, relevant und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt sein.

Genauigkeit

Personenbezogene Daten müssen korrekt sein und gegebenenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder korrigiert werden.

Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten dürfen nicht in einer Form aufbewahrt werden, die eine Identifizierung der betroffenen Person ermöglicht, wenn diese Identifizierung für die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Ausgenommen von diesem Grundsatz ist die Datenverarbeitung ausschließlich zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, die wissenschaftliche oder historische Forschung oder statistische Zwecke (sofern die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz dieser Daten getroffen werden).

Integrität und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss so erfolgen, dass eine angemessene Datensicherheit (einschließlich des Schutzes vor unbefugter/unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem/r Verlust, Zerstörung oder Beschädigung) durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist.

Verantwortlichkeit

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich und muss die Einhaltung nachweisen können.

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