Art. 4 DSGVO listet relevante Definitionen auf:
- „personenbezogene Daten“
- „Verarbeitung“
- „Einschränkung der Verarbeitung“
- „Profiling“
- „Pseudonymisierung“
- „Dateisystem“
- „Verantwortlicher“
- „Auftragsverarbeiter“
- „Empfänger“
- „Dritter“
- „Einwilligung“
- „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“
- „genetische Daten“
- „biometrische Daten“
- „Gesundheitsdaten“
- „Hauptniederlassung“
- „Vertreter“
- „Unternehmen“
- „Unternehmensgruppe“
- „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“
- „Aufsichtsbehörde“
- „betroffene Aufsichtsbehörde“
- „grenzüberschreitende Verarbeitung“
- „maßgeblicher und begründeter Einspruch“
- „Dienst der Informationsgesellschaft“
- „internationale Organisation“