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Definitionen im dänischen Datenschutzrecht

Vertrauliche Informationen

Informationen sind vertraulich, sofern dies durch ein Gesetz oder eine Anordnung bestimmt wird, oder wenn es notwendig ist, diese Informationen geheim zu halten, um wichtige öffentliche oder private Interessen zu schützen (§ 152 Strafgesetzbuch und § 27 Verwaltungsgesetzbuch).

Für die Verarbeitung vertraulicher Informationen gelten oftmals besondere Datenschutzvorschriften.

Andere besondere personenbezogene Daten

Zusätzlich zu den Kategorien, die in Art. 9 und 10 der DSGVO aufgelistet werden, gehören laut DPA auch folgende Informationen zu besonderen personenbezogenen Daten:

  • Informationen zu schwerwiegenden sozialen Problemen (z.B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch) und andere rein private Angelegenheiten (z.B. die Ergebnisse von Persönlichkeitstests oder die fristlose Kündigung).

In bestimmten Fällen müssen Informationen über Einkommen und Eigentum, Beschäftigung, Bildung und Arbeitsbedingungen als besondere personenbezogene Daten kategorisieren werden. Gleiches gilt für Informationen über interne Familienbeziehungen, einschließlich Informationen über z.B. Selbstmordversuch und Unfälle

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