Ist Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine eigene Rechtsgrundlage?
In welchem Verhältnis stehen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO – und reicht es letzteren zu erfüllen, um besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten zu dürfen?
Nadine Goetz ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU). Im Rahmen ihres Schwerpunktbereichs „Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht“ spezialisiert sie sich auf das Beihilfe- und Vergaberecht, das Recht der öffentlichen Wirtschaft, sowie umwelt- und klimaschutzrechtliche Inhalte. Bei activeMind.legal sammelt sie erste Berufserfahrungen und unterstützt die Mitarbeiter der Kanzlei bei der Recherche und Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragen.
In welchem Verhältnis stehen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO – und reicht es letzteren zu erfüllen, um besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten zu dürfen?
Erlauben oder dulden Arbeitgeber die private Nutzung von Internetzugang, E-Mail-Postfach und Telefon im Unternehmen, können sie ggfs. unter das Fernmeldegeheimnis fallen und dürfen dann bestimmte Kontrollen nicht mehr durchführen, ohne sich strafbar zu machen.
Die EU plant neue Standardvertragsklauseln für Datenempfänger im Drittland, die bereits unter die DSGVO fallen. Wir erklären, wieso das endlich Rechtssicherheit bringen und drohende Bußgelder vermeiden könnte.
Der EDSA äußert sich zu Verpflichtungen und Kontrollen beim Einsatz von Dienstleistern und Subdienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung.
Die EDSA-Guidelines zur Interpretation des Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie untersagen unter anderem die Verarbeitung von IP-Adressen zur Reichweitenmessung ohne Einwilligung. Was nach mehr Datenschutz klingt, dürfte für Nutzer aber auch Nachteile bringen.
Wer ist vom BFSG betroffen? Was sind die Vorgaben zur Barrierefreiheit bei digitalen Produkten und Dienstleistungen? Ein Überblick!
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