Südkoreas Personal Information Protection Act (PIPA)
Das Datenschutzrecht in Südkorea hat viele Gemeinsamkeiten mit der DSGVO und bietet sogar ein paar Überraschungen in Sachen strengere Vorschriften.
Klaus Foitzick ist bereits seit 1999 im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit tätig und gründete bereits einige erfolgreiche Unternehmen, unter anderem die Kanzlei activeMind.legal im Jahr 2016.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in der Umsetzung rechtlicher Anforderungen mit Bezug zur Informationssicherheit. Er ist ausgewiesener Experte rund um das Thema Informationssicherheitsmanagement und begleitet seine Mandanten seit Jahren erfolgreich durch verschiedene Zertifizierungsverfahren.
Das Datenschutzrecht in Südkorea hat viele Gemeinsamkeiten mit der DSGVO und bietet sogar ein paar Überraschungen in Sachen strengere Vorschriften.
Sind die Regelungen des BDSG zum Kündigungsschutz von betrieblichen Datenschutzbeauftragten zulässig, wenn die DSGVO etwas anderes sagt? Die EU-Richter sorgen aus einem ganz bestimmten Grund für Klarheit.
Das Arbeitsgericht Neuruppin verurteilt einen Arbeitgeber, weil er die Daten einer ehemaligen Mitarbeiterin nicht von der Website löschte. Der Fall zeigt, worauf Unternehmen beim Ausscheiden von Beschäftigten datenschutzrechtlich achten müssen.
Das OLG Nürnberg verneint ein Auskunftsrecht, wenn es Betroffenen offensichtlich nicht darum geht, personenbezogene Daten zu schützen. Verantwortliche sollten aber genau lesen, um welche Ausnahme es bei Auskunftsanfragen geht.
Das LG Wuppertal zeigt die Grenzen der Anwendbarkeit der DSGVO auf und verneint einen Auskunftsanspruch, weil er überhaupt nichts mit dem Grundrechtsschutz zu tun hat.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2020, Az.: 10 Sa 2130/19
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