Geplante Änderungen der KI-Verordnung
Die EU-Kommission will im Rahmen von Omnibus IV die KI-Verordnung reformieren, um mehr Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen zu erreichen. Wir erklären Vor- und Nachteile für Unternehmen.
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Welche besonderen Herausforderungen stellt die DSGVO an Konzerne mit mehreren Standorten? Worauf müssen Unternehmen bei komplexen Datenverarbeitungen achten? Wie gelingt der internationale Datentransfer in Drittstaaten DSGVO-konform? Antworten finden Sie in unseren Ratgebern und Artikeln.
Die EU-Kommission will im Rahmen von Omnibus IV die KI-Verordnung reformieren, um mehr Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen zu erreichen. Wir erklären Vor- und Nachteile für Unternehmen.
Änderungen der DSGVO sollen vor allem KMU entlasten. Ein neuer Entwurf zeigt, dass die Reform wenige Dokumentationspflichten erleichtert. Außerdem birgt sie bisher neue Risiken für Unternehmen.
Verstoßen Training mit und Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch LLMs gegen geltendes Recht? Und was würde das für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Tools bedeuten? Ein richtungsweisendes Urteil!
Mit dem Data Governance Act soll ein europäischer Binnenmarkt für Daten geschaffen werden. Wir erklären die Bedeutung für Unternehmen und öffentliche Stellen in Deutschland.
BAG bestätigt LAG Düsseldorf zur Google-Recherche im Bewerbungsverfahren hinsichtlich Rechtsgrundlage, Information des Betroffenen und Schadensersatzansprüchen.
Wer muss eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen, wie geht das und was trägt das Vorgehen zu einem verantwortungsvollen Einsatz von KI bei?
Die Leitlinien des Europäische Datenschutzausschusses zeigen eine DSGVO-konforme Nutzung von Blockchain auf. Der Weg dorthin ist allerdings komplex.
Für die Praxis sehr relevantes Urteil zur Bagatellgrenze beim immateriellen Schaden, zu Unterlassungsansprüchen auf Basis der DSGVO und zur Schadensbemessung.
Kann ein Datenschutzverstoß auch als Wettbewerbsverstoß betrachtet und deshalb von Mitbewerbern abgemahnt werden? Der BGH schafft Klarheit und bestätigt auch die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden.
Der EuGH urteilt dazu, ob Empfänger auch genannt werden müssen, wenn sie personenbezogene Daten nur pseudonymisiert erhalten. Der Richterspruch dürfte für reichlich Diskussion sorgen.
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