Datenschutz
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activeMind.legal Rechtsanwälte bietet Ihnen umfassende Lösungen oder punktuelle Unterstützung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Konzern – von den Datenschutzexperten in Europa!
Datenschutzservices

EU- / DSGVO-Vertreter
Für Nicht-EU-Unternehmen:
Bestellen Sie unsere Kanzlei als Ihren EU-Vertreter nach DSGVO und verkaufen Sie Produkte und Services in der Union.

Konzern-Datenschutz
Für Unternehmensgruppen:
Flexibler Datenschutz-Support für Ihren Konzern und angegliederte Unternehmen in Europa und weltweit.
Spezielle Datenschutzservices
Services unserer Partner
In bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen Sie ebenfalls einen Vertreter bestellen, wenn Sie dort Geschäfte machen wollen.
Unsere Partner im Vereinigten Königreich und der Schweiz unterstützen Sie gerne dabei.

Schweiz-
Vertreter
activeMind.ch

UK-
Vertreter
activeMind.uk
Aktuelle Artikel zum Datenschutzrecht
EuGH: immaterieller Schaden, Unterlassungsanspruch, Schadensbemessung
Für die Praxis sehr relevantes Urteil zur Bagatellgrenze beim immateriellen Schaden, zu Unterlassungsansprüchen auf Basis der DSGVO und zur Schadensbemessung.
BGH stärkt Abmahnrecht durch Wettbewerber
Kann ein Datenschutzverstoß auch als Wettbewerbsverstoß betrachtet und deshalb von Mitbewerbern abgemahnt werden? Der BGH schafft Klarheit und bestätigt auch die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden.
Informationspflichten auch bei pseudonymisierten Daten?
Der EuGH urteilt dazu, ob Empfänger auch genannt werden müssen, wenn sie personenbezogene Daten nur pseudonymisiert erhalten. Der Richterspruch dürfte für reichlich Diskussion sorgen.
Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Datenschutz
Die Experten von activeMind.legal Rechtsanwälte beraten weltweit Unternehmen zum Datenschutz und insbesondere zur DSGVO-Compliance.
An dieser Stelle finden Sie unsere Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Datenschutz in der Europäischen Union und unseren Services.
Welche Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten?
Die Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf Unternehmen außerhalb der EU wird durch das sogenannte „Targeting“-Kriterium bestimmt. Dabei wird geprüft, ob personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der EU verarbeitet werden und ob die Verarbeitungstätigkeiten mit Folgendem verbunden sind:
- ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (diese können kostenlos sein), oder
- die Überwachung ihres Verhaltens innerhalb der EU.