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Cookies im italienischen Datenschutzrecht

Die italienische Aufsichtsbehörde hat im Mai 2014 die Leitlinien für die Verwendung von Cookies veröffentlicht (in englischer Sprache und italienischer Sprache), die die Informationspflichten klären und erläutern, wie die Einwilligung des Nutzers rechtmäßig eingeholt werden kann. In den Leitlinien hat die Aufsichtsbehörde auch zwischen zwei großen Gruppen von Cookies unterschieden: technische und Profiling-Cookies.

Bedingungen für die Verwendung von Cookies

In Italien müssen die Nutzer ihre vorherige Einwilligung zur Verwendung von Profiling-Cookies erteilen. Beim Besuch der Website muss ein kurzer Datenschutzhinweis (z.B. Popup-Banner) angezeigt werden. Ein solcher kurzer Hinweis muss einen Link zu einem erweiterten Hinweis enthalten, der die vollständigen Informationen über die Verwendung von Cookies enthält.

Bei technischen Cookies müssen die Nutzer auch über deren Verwendung informiert werden. Es ist jedoch kein Popup-Banner erforderlich und die Informationen können innerhalb der allgemeinen Datenschutzerklärung der Website bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist für die Verwendung von technischen Cookies in der Regel keine vorherige Einwilligung der Nutzer erforderlich.

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