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Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung gemäß ungarischem Datenschutzrecht
Eine Einrichtung, die wissenschaftliche Forschung betreibt, kann personenbezogene Daten offenlegen, wenn es erforderlich ist, Ergebnisse aus historischen Ereignissen vorzulegen (§ 5 Abs. 8 Info-Gesetz).