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Sensible Daten im spanischen Datenschutzrecht

Verarbeitung spezieller Kategorien persönlicher Daten

Art. 9 (1) Staatsgesetz 3/2018 besagt, dass das Verbot der Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten nicht durch die Zustimmung der betroffenen Person aufgehoben werden kann, wenn der Hauptzweck der Verarbeitung darin besteht die Ideologie, die Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die sexuelle Orientierung sowie die rassische oder ethnische Herkunft zu identifizieren.

Art. 9 (2) Staatsgesetz 3/2018 sieht vor, dass die folgenden Ausnahmen des Art. 9 (2) lit. e), g), h), h), i) DSGVO:

  • Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die von der betroffenen Person offensichtlich öffentlich gemacht wurden;
  • die Verarbeitung ist aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich,
  • die Verarbeitung ist für die Zwecke der Prävention oder Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers, der medizinischen Diagnose, der Erbringung von Gesundheits- oder Sozialfürsorge oder -behandlung oder der Verwaltung von Gesundheits- oder Sozialfürsorgesystemen und -dienstleistungen auf der Grundlage des Rechts der Union oder des Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrages mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich,
  • die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich

nur einschlägig sind, wenn sie von einer nationalen Norm mit dem Rang eines “Ley” (Gesetzes) flankiert werden. Diese Norm muss zusätzliche Anforderungen stellen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der besonderen Daten zu gewährleisten.

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