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EU-Vertreter
nach DSGVO

Unsere Juristen dienen als Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU. Sie erfüllen Ihre DSGVO-Pflichten.

EU-Vertreter
nach DSGVO

Unsere Juristen dienen als Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU. Sie erfüllen Ihre DSGVO-Pflichten.

Compliance schafft nachhaltig Vertrauen

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Benötigt Ihr Unternehmen einen EU-Vertreter?

Die meisten Unternehmen außerhalb der EU brauchen einen EU-Vertreter.

Wenn Ihr Unternehmen keine Büros, Niederlassungen oder sonstigen Einrichtungen in der EU hat, aber Geschäfte mit Kunden in der Union macht, müssen Sie einen EU-Vertreter bestellen.

Art. 27 DSGVO schreibt einen solchen EU-Vertreter vor, wenn Sie (sowohl als Verantwortlicher als auch als Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten in einem der folgenden Kontexte verarbeiten:

Das Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen an Menschen, die sich in der EU aufhalten (unabhängig davon, ob es sich um kostenpflichtige oder kostenfreie Angebote handelt).

Die Beobachtung des Verhaltens von Menschen innerhalb der EU (zumindest, wenn dieses Verhalten in der EU stattfindet).

Was tut der EU-Vertreter für Ihr Unternehmen?

Ein EU-Vertreter befähigt Nicht-EU-Unternehmen zur DSGVO-Compliance.

Ein EU-Vertreter ist der Ansprechpartner für Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wollen.

Der EU-Vertreter hält außerdem das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters vor und stellt es den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung.

Wie wähle ich den besten EU-Vertreter aus?

Ein perfekter EU-Vertreter qualifiziert sich durch Fachkenntnisse, Kommunikationsfähigkeiten und Mehrsprachigkeit.

Als EU-Vertreter können Sie Einzelpersonen oder Unternehmen bestellen, wie etwa Kanzleien oder Unternehmensberatungen. Ihr EU-Vertreter muss seinen Sitz in einem Land haben, in dem sich Ihre Kunden aufhalten bzw. in dem Sie Verhalten beobachten.

Es ist sehr ratsam, einen EU-Vertreter auszuwählen, der über ein tiefgreifendes Verständnis der juristischen, organisatorischen und technischen Aspekte des Datenschutzes verfügt, um auf Anfragen der Aufsichtsbehörden qualifiziert reagieren zu können.

Zudem ist es notwendig, dass der EU-Vertreter die wichtigsten europäischen Sprachen beherrscht, um mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden kommunizieren zu können.

Ein Datenschutz-Jurist von activeMind.legal lächelt in die Kamera, während hinter ihm weitere Mitarbeiter der Kanzlei an einem Fall arbeiten

Whistleblowing-Richtlinie

In einer Whistleblowing-Richtlinie legen wir den Meldeprozess fest und dokumentieren Zuständigkeiten sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Mitarbeiterschulung und Infomaterial

Mittels Onlineschulung unterrichten wir Ihre Mitarbeiter über das eingerichtete Hinweisgebersystem. Ergänzend erhalten Sie Informationsmaterial, um auf das Hinweisgebersystem aufmerksam zu machen.

4 gute Gründe warum Sie activeMind.legal als Ihren EU-Vertreter bestellen sollten

Spezialisierte Juristen

Wir sind eine etablierte Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Berlin und München. Unsere Juristen verfügen über langjährige Berufserfahrung sowie verschiedenste Zertifizierungen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.

Umfangreiche Erfahrung

Wir haben umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Aufsichtsbehörden in der EU und in der Behandlung von Betroffenenanfragen. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten täglich bei Führung ihrer Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten.

Echt international

Unser internationales Team spricht 10+ europäische Sprachen und kennt die nationalen Datenschutzgesetze vieler Mitgliedsstaaten im Detail.

Zusätzlicher Support

Wenn gewünscht, kann unser Team zu allen Fragen des EU-Datenschutzrechts Hilfestellung anbieten und bei der Errichtung eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS) unterstützen.

Kostenlose Anfrage

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für einen EU-Vertreter gemäß den Vorgaben der DSGVO. Bitte übermitteln Sie uns dazu einige Angaben zu Ihrem Unternehmen.

Wir antworten Ihnen innerhalb von zwei Werktagen!

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Häufig gestellte Fragen zum EU-Vertreter nach DSGVO

Welche Unternehmen benötigen einen EU-Vertreter?

Die DSGVO verpflichtet in Art. 27 Unternehmen einen Vertreter in der Europäischen Union zu bestellen, wenn sie keine Niederlassungen in der EU haben, aber Leistungen für Menschen anbieten, die sich in der EU befinden. Insbesondere müssen Unternehmen einen EU-Vertreter bestellen, wenn sie personenbezogene Daten in folgenden Kontexten verarbeiten:

  • Anbieten von Leistungen oder Produkten in der EU oder
  • Beobachten von Verhalten von Personen in der EU.

Diese Verpflichtung betrifft Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gleichermaßen.