Datenschutz bei Kooperationen mit Unternehmen in Großbritannien
Durch den Brexit ändern sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Datentransfer nach Großbritannien.
Mit unserem Datenschutz-Support befähigen wir EU-Unternehmen dazu, auch nach Brexit und Übergangsphase mit Unternehmen in Großbritannien personenbezogene Daten austauschen zu können.
Drei gute Gründe, die für activeMind.legal sprechen
activeMind.legal ist mit Kanzleien sowohl in London als auch in Berlin und München vertreten. So können wir datenschutzrechtlich in der EU und in Großbritannien beraten.
Unsere Juristen sind auf die DSGVO sowie das Datenschutzrecht europäischer Länder spezialisiert und verfügen über eine langjährige Berufserfahrung.
Alle unsere Berater werden regelmäßig zur technischen und organisatorischen Umsetzung des Datenschutzrechts geschult und verfügen über diverse Zertifizierungen.