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Ratgeber und Artikel

Welche besonderen Herausforderungen stellt die DSGVO an Konzerne mit mehreren Standorten? Worauf müssen Unternehmen bei komplexen Datenverarbeitungen achten? Wie gelingt der internationale Datentransfer in Drittstaaten DSGVO-konform? Antworten finden Sie in unseren Ratgebern und Artikeln.

Ist Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine eigene Rechtsgrundlage?

In welchem Verhältnis stehen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO – und reicht es letzteren zu erfüllen, um besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten zu dürfen?

Unterfällt die private IT-Nutzung im Betrieb dem Fernmeldegeheimnis?

Erlauben oder dulden Arbeitgeber die private Nutzung von Internetzugang, E-Mail-Postfach und Telefon im Unternehmen, können sie ggfs. unter das Fernmeldegeheimnis fallen und dürfen dann bestimmte Kontrollen nicht mehr durchführen, ohne sich strafbar zu machen.

Neue Standardvertragsklauseln für DSGVO-Datenimporteure

Die EU plant neue Standardvertragsklauseln für Datenempfänger im Drittland, die bereits unter die DSGVO fallen. Wir erklären, wieso das endlich Rechtssicherheit bringen und drohende Bußgelder vermeiden könnte.

EDSA erschwert Reichweitenmessung

Die EDSA-Guidelines zur Interpretation des Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie untersagen unter anderem die Verarbeitung von IP-Adressen zur Reichweitenmessung ohne Einwilligung. Was nach mehr Datenschutz klingt, dürfte für Nutzer aber auch Nachteile bringen.

Dürfen Wettbewerber wegen DSGVO-Verstößen abmahnen?

Der EuGH urteilt dazu, ob die DSGVO eine Sperrwirkung gegenüber nationalem Wettbewerbsrecht entfaltet. Die Auswirkungen könnten für einige Unternehmen teuer werden – sind aber nicht der herbeigeredete Weltuntergang.

DSGVO und AI Act: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung und die KI-Verordnung ähneln sich in vielen Punkten, haben aber auch einige wichtige Unterschiede, die Unternehmen unbedingt kennen sollten.

Meta muss Nutzung persönlicher Daten für Werbung einschränken

Personenbezogene Daten dürfen nicht unbegrenzt für Werbung verwendet werden, urteilt der EuGH. Zudem müsse eine Unterscheidung nach Verarbeitungszweck gewährleistet sein. Ein weitreichendes Urteil für digitale Geschäftsmodelle.

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