Datentransfers ins Vereinigte Königreich
Durch den Brexit gelten für Datentransfers nach Großbritannien neue Vorgaben. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Datenschutz bei der Kooperation mit britischen Unternehmen und Datenverarbeitungen im Vereinigten Königreich.
Das Wichtigste in aller Kürze
Antworten auf die dringendsten Fragen zum Datenschutz nach dem Brexit und Datentransfers von der EU ins Vereinigte Königreich.
Was hat sich datenschutzrechtlich mit dem Brexit bzw. nach der Übergangsfrist geändert?
Während der Übergangsphase bis zum 30. April 2021 (vielleicht sogar bis zum 30. Juni 2021) wird Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet demnach weiterhin Anwendung. Für den Transfer personenbezogener Daten nach bzw. von Großbritannien sind bis dahin keine neuen Regelungen zu beachten.
Was gilt für Datentransfers nach der Übergangsphase?
Es ist weiterhin unklar, ob die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO zum Datenschutzniveau in Großbritannien bis zum Ende der Übergangsfrist fasst. Was aus Sicht des Datenschutzrechts geregelt werden muss, lesen Sie in unserer stetig aktualisierten Einleitung.